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VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763 |
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- openjur.de
- BAYERN | RECHT
LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 3; WHG §§ 93, 94; WHG § 4 Abs. 2, Abs. 4
Verpflichtung zur Öffnung des Wasserschiebers, Verpflichtung zur Wasserversorgung des Nachbarn, Unmöglichkeit der eigenen Wasserversorgung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 11 ME 316/09
Befristete Wiedereinweisung eines Mieters in die bisherige Wohnung zwecks …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Ihm dürfen keine Aufgaben überbürdet werden, die auf Grund des Sozialstaatsprinzips dem Staat und damit der Allgemeinheit obliegen (OVG Lüneburg, B.v. 14.12.2009 - 11 ME 316/09 - NZM 2011, 371).Die Gemeinde muss sich deshalb zunächst um eine anderweitige Unterbringung bemühen, bevor sie einen privaten Wohnungseigentümer in Anspruch nimmt (OVG Lüneburg, B.v. 14.12.2009 - 11 ME 316/09 - NZM 2011, 371).
- VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166
Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs- …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Der Antragsgegner kann den Bescheid insbesondere nicht auf die Wasserabgabesatzung stützen, da diese für den Gemeindeteil ... keine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung betreibt und die satzungsrechtliche Duldungspflicht eines Grundeigentümers sich nicht auf Leitungen bezieht, die diesem selbst gehören (vgl. BayVGH, U. v. 29.11.2013 - 4 B 13.1166 - NVwZ-RR 2014, 217).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29. November 2013 - (4 B 13.1166 - NVwZ-RR 2014, 217) einem Unterlassungsbegehren stattgegeben, mit dem die Stilllegung von auf dem klägerischen Grundstück verlaufenden Abwasser- und Trinkwasserversorgungsleitungen erreicht werden sollte, obwohl durch diese Leitungen auch die Nachbargrundstücke versorgt wurden und bis dato keine anderweitige Wasserversorgung zur Verfügung stand.
- VG München, 21.01.2009 - M 22 S 08.5826
Wiedereinweisung geräumter Mieter zulässsig?
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Allein dieser Rechtsfehler macht im Obdachlosenrecht den gesamten Bescheid rechtswidrig; eine "geltungserhaltende Reduktion" auf die zulässige Zeitspanne ist nicht möglich (vgl. VG München, B.v. 21.1.2009 - M 22 S 08.5826 - juris Rn. 21 f.).
- VGH Bayern, 26.10.2015 - 8 ZB 14.2356
Der Erlass einer Duldungsverfügung nach § 93 Satz 1 WHG 2010 setzt voraus, dass …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Im Bescheid dann erkennt der Antragsgegner zwar das Entgegenstehen der zivilrechtlichen Entscheidungen, spricht diesen aber lediglich privates Interesse zu, ohne zu berücksichtigen, dass der Beigeladene (und die übrigen Bewohner seit spätestens 27. Februar 2020) dieses Problem der zukünftigen Wasserversorgung sehenden Auges auf sich zukommen hat lassen, was bei der Ermessensentscheidung als ein wichtiger Belang einzustellen gewesen wäre (vgl. zu § 93 WHG BayVGH, B.v. 26.10.2015 - 8 ZB 14.2356 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
Einweisung eines Obdachlosen in eine Wohnung - Kostenfolgen
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Eine Beschlagnahme einer Privatwohnung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nur als ultima ratio und für einen eng begrenzten Zeitraum zulässig (BayVGH, B.v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 14.08.1990 - 21 B 90.00335
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Der private Wohnungseigentümer darf als Nichtstörer im Sinne des Art. 9 Abs. 3 LStVG nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten in Anspruch genommen werden (BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335 - juris Rn. 19, VG Augsburg, B.v. 26.1.2010 - Au 5 S 09.1821 - juris Rn. 32). - VGH Bayern, 19.02.2010 - 4 C 09.3073
Obdachlosenrecht; Unterkunft; kein Anspruch auf Vermittlung einer Wohnung; …
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten wird (BayVGH, B.v. 19.2.2010 - 4 C 09.3073 - BeckRS 2010, 22580). - VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
Pflicht zur Obdachlosenunterbringung
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Auch hier werden die Umstände, die zu dieser Lage führen, nicht gewürdigt, obwohl diese im Obdachlosenrecht - wie auch hier - Relevanz haben (vgl. zur Unterbringungsunfähigkeit VG Augsburg, B.v. 12.8.2019 - Au 8 S 19.1175 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 23.01.2008 - 4 CE 07.2893
Obdachlosenrecht; Besitz einer Eigentumswohnung; Subsidiaritätsgrundsatz
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Dies folgt aus dem Subsidiaritätsgrundsatz, wonach die Selbsthilfe Vorrang vor einer Verpflichtung der Sicherheitsbehörde zum Einschreiten besitzt (BayVGH, B.v. 23.1.2008 - 4 CE 07.2893 - BeckRS 2008, 27444 Rn. 7). - VGH Bayern, 23.02.1996 - 24 CS 95.3373
Auszug aus VG Bayreuth, 05.08.2021 - B 1 S 21.763
Insoweit normiert die Spezialbefugnisnorm den Sachverhalt abschließend und entfaltet Sperrwirkung bezüglich Sachverhalt und Rechtsfolgen (…vgl. BeckOK PolR Bayern/Holzner, 16. Ed. 15.3.2021, LStVG Art. 7 Rn. 20, 22; BayVGH, B.v. 23.2.1996 - 24 CS 95.3373 - NVwZ 1996, 1035). - VG Augsburg, 26.01.2010 - Au 5 S 09.1821
Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft
- VG München, 09.07.2009 - M 22 E 09.3053
Obdachlosigkeit glaubhaft gemacht